Frage zum Artikel
Beschreibung
Übergänge Einsatzbereiche in stationärer Ausführung: Als Übergang an Behältern, Maschinen, Förderbändern, Montagestraßen usw. Einsatzbereiche in mobiler, rollbarer Ausführung: Als Montagebühne, Wartungs- und Kontrollgerät usw. Befestigung mit Auflagewinkeln am Treppenfuß; Standardausführung. Alu-Übergang, stationär 114
Standhöhe: Max. 2,40 m (Maßangabe von Boden bis Oberkante Plattform) Senkrechte lichte Höhe: Standhöhe – x (siehe Skizze Katalogseite 41) Außenmaß Treppe: Stufenbreite + 0,19 m bei einseitigem und bei beidseitigem Treppengeländer Lichte Weite: 60° = 0,65 m Treppengeländer / Plattformgeländer: Im Standardlieferumfang sind pro Übergang ein einseitiges Treppengeländer sowie ein Plattformgeländer enthalten (die Geländer können wahlweise links oder rechts montiert werden). Die DIN EN ISO 14122-3 ist zu beachten. Demnach ist bei einer Treppe mit 45° Neigung mindestens einseitig ein Treppengeländer vorgeschrieben. Bei 45° Neigung und einem Wandabstand > 200 mm oder bei 60° muss ein beidseitiges Geländer vorhanden sein. Plattformlänge: 0,80 m. Befestigungswinkel: Bohrung: 9 mm
Alu-Übergänge müssen unbedingt am Boden (z. B. verdübelt) befestigt werden. Die sichere Ableitung der Lasten in das Bauwerk oder den Baugrund ist bauseits zu prüfen.