Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Bau) Edelstahl verschiedene Steighöhen

Artikelnummer: GB 530130-V
  • GTIN: 4031405935228

Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz (an baulichen Anlagen nach DIN 18799-1)

 

Material: Edelstahl V2A

Steighöhe über 10m - Einsatzbereich: An Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten.

 

Für Schornsteine gelten besondere Vorschriften.

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Beschreibung

Mehrzügige Steigleiter über 10m, mit Rückenschutz an Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten ,

Material: Edelstahl V2A

Für Schornsteine gelten besondere Vorschriften. Unabhängig von der Steighöhe gilt: -

Bei Steigleitern für Wartungs- und Reinigungsarbeiten (DIN 18799-1):

• Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird) • Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe, Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab • Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden • Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt • Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen • An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich • Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein • Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen • Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen • Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden • Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen • Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang • Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören) • Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen • Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m

Merkmale

Hersteller: Günzburger
Artikelgewicht: 185,50 kg