Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz Stahl verzinkt 5,96m

Artikelnummer: GB-520100
  • GTIN: 4031405934856
• Einzüge Steigleitern nach DIN 18799-1/-3, DIN 14094-1 und DIN EN ISO 14122-4: Abhängig von Auswahl der Norm und der bauseitigen Situation am Ausstieg sind Zusatzkomponenten wie Ausstiegstritt, Geländer und Sicherungstüre erforderlich. Diese sind im Komplettsatz nicht enthalten und müssen separat bestellt werden. • Unabhängig von der Steighöhe gilt: • Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird) • Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe, Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab • Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden • Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen • An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich • Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein • Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen • Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. • Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden • Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen • Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang • Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
720,00 €
bei Vorkasse per Überweisung: 698,40 €
andere Zahlungsarten: 720,00 €
inkl. 19% USt. , zzgl. Versand (Lieferung frei Haus)
UVP: 1.195,95 €
  • Sofort verfügbar
  • Lieferzeit: 2 - 5 Werktage  (Ausland)
Stk
  • Sofort verfügbar
  • Lieferzeit: 2 - 5 Werktage  (Ausland)
3% Rabatt erhalten Sie nur bei Zahlungsart "Vorkasse Überweisung"!

Beschreibung

• Einzüge Steigleitern nach DIN 18799-1/-3, DIN 14094-1 und DIN EN ISO 14122-4: Abhängig von Auswahl der Norm und der bauseitigen Situation am Ausstieg sind Zusatzkomponenten wie Ausstiegstritt, Geländer und Sicherungstüre erforderlich. Diese sind im Komplettsatz nicht enthalten und müssen separat bestellt werden. • Unabhängig von der Steighöhe gilt: • Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird) • Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe, Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab • Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden • Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen • An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich • Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein • Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen • Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen die Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. • Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden • Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen • Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang • Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)

Merkmale

Hersteller: Günzburger
Artikelgewicht: 64,00 kg